Honorar

Die Rufbereitschaft & Begleitung Ihrer Niederkunft als Wahlhebamme stellen eine Privatleistung dar und sind daher von Ihrer allgemeinen Sozialversicherung nicht gedeckt.

Anders bei Hausbesuchen im Wochenbett. Hier trägt Ihre Sozialversicherung einen Anteil der Kosten. Sie können die von mir ausgestellte Honorarnote zum Ende der Betreuung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten den entsprechenden Kassensatz rückerstattet. Eine genaue Auflistung finden Sie auf der Seite des Hebammengremiums sowie der ÖGK

Im Falle einer privaten Zusatzversicherung erkundigen Sie sich bitte bei dieser, ob und in welchem Ausmaß Hebammenleistungen gedeckt sind.